Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat für uns entschieden!
„Eilantrag einer Pflegeheimbetreiberin gegen heimrechtliche Anordnungen des Landratsamtes Esslingen größtenteils erfolgreich.
Die Vorschrift sei aller Voraussicht nach rechtswidirg und deshalb ungültig. Die Vorschrift stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht dar.“
Pressemitteilung vom 12.03.2021 Verwaltungsgericht Stuttgart
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