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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat für uns entschieden!

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„Eilantrag einer Pflegeheimbetreiberin gegen heimrechtliche Anordnungen des Landratsamtes Esslingen größtenteils erfolgreich.

Die Vorschrift sei aller Voraussicht nach rechtswidirg und deshalb ungültig. Die Vorschrift stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht dar.“

 

Pressemitteilung vom 12.03.2021 Verwaltungsgericht Stuttgart

2 Kommentare

  1. M. Kurz

    Liebe Frau Flaig,

    ich habe ihren Beitrag als Video gesehen und bin begeistert!
    Es macht mir Hoffnung und Zuversicht, zu sehen wie Sie mit Mut, Entschlossenheit und Überzeugung, sich für das Wohl und Unversehrtheit Ihrer Heimbewohner einsetzen!

    Nicht alle Maßnahmen sind medizinisch sinnvoll und oft aus einer fixen Idee entsprungen.
    Ich verfolge wie derzeit die Impfungen bei dementen Heimbewohnern durchgesetzt wird, zum Teil mit Militär und mit Einschüchterung. Ich bin entsetzt wie viele, über 25%, daran versterben! Und auf welche Art und Weise. Das ist nicht menschenwürdig!

    Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Zuversicht für Ihren weiteren Weg! Ich bin froh das es Menschen wie Sie gibt!

    Gruß M. Kurz
    Ebersbach an der Fils

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  2. KF Buck

    Liebe Frau Flaig,

    wunderbar, wie Sie das gemacht haben…..Wir haben einen LINKSSTAAT, der Bürger mus sich seine Rechter erkämpfen.

    Kampf ist der Deutsche Michel nicht gewohnt, er wird es lernen müssen.

    MfG

    K.F.Buck

    Antworten

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