Informationen zu den Bereichen Rechte, Vollmachten oder Patientenverfügung sind leider oft nicht hinreichend vorhanden und obendrein oft widersprüchlich oder nicht immer korrekt. Dabei sind dies Themenfelder, die sowohl für einen selbst aber auch für Angehörige sehr wichtig sind. So gelten sogenannte Patientenverfügungen entgegen der landläufigen Meinung in vielen Fällen der Praxis schlichtweg nicht. Der letzte Wille über eine gewünschte medizinische Behandlung bei schwerer Krankheit ist gesetzlich (noch) nicht geregelt. Dagegen erfüllt eine General- oder Vorsorgevollmacht die wahren Bedürfnisse und Vorstellungen oft mehr. Obendrein drehen sich manche Fragen auch um Erbe und Erbrecht. Unser Rat lautet deshalb: Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend darüber, ob eine Patientenverfügung Sinn macht und welche Vollmacht Sie eventuell erteilen möchten.
Kompetente Beratung bietet Ihnen ein fachlich versierter Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Telefon: 0711 / 24 64 66) gibt Ihnen gerne Auskunft. Auch ein Notar ist die richtige Adresse in Sachen Vollmachten.
Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Mehr Informationen („12-Punkte-Check“ zur Prüfung von Vorsorgedokumenten) zum Thema Rechtsfragen und Vollmachten:
Die ARD/Tagesschau im Internet unter: